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Versteigerungsbedingungen
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Die Teilnahme an der Versteigerung (Auktion) – persönlicher, schriftlicher oder telephonischer Art – erfolgt auf der Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen. Die Versteigerungsbedingungen sind im Auktionskatalog, im Internet und durch deutlich sichtbaren Aushang in den Räumen des Auktionshauses Kaupp GmbH veröffentlicht. Durch Abgabe eines Gebotes erkennt der Käufer diese Versteigerungsbedingungen als verbindlich an.
1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Mit den Ziffern in Klammern wird der Eigentümer bzw. Auftraggeber kenntlich gemacht.
2. Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände können im Rahmen der Vorbesichtigung besichtigt und geprüft werden. Sie sind ausnahmslos gebraucht. In allen Fällen ist der tatsächliche Zustand des Versteigerungsgegenstandes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Auch die im Katalog, Zustandsbericht oder Expertisen enthaltenen Beschreibungen und Angaben sind Einschätzungen und keine Garantie im Sinne des § 443  BGB für die Beschaffenheit des Kunstgegenstandes. Das Gleiche gilt für die Abbildungen im Katalog. Diese Abbildungen dienen dem Zweck, dem Interessenten eine Vorstellung von dem Versteigerungsobjekt zu geben; sie sind weder Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie für die Beschaffenheit. Die Katalogbeschreibungen werden vom Auktionshaus Kaupp GmbH nach bestem Wissen und Gewissen und mit großer Sorgfalt vorgenommen. Für jeden der zur Versteigerung kommenden Kunstgegenstände kann bei Interesse ein Zustandsbericht vom Auktionshaus Kaupp GmbH angefordert werden. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und werden unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die  auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen der Katalogtexte.
3. Schadenersatzansprüche gegen das Auktionshaus Kaupp GmbH (im Folgenden «Versteigerer») wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen oder sich nach dem Produkthaftungsgesetz bestimmen.
3 a. Zum Aufruf gelangende Bücher wurden nicht auf Vollständigkeit überprüft.
4. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges anzubieten, zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen.
5. Der Zuschlag wird an den Höchstbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer muss den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes sichtbares Gebot übersehen worden ist. Es wird gewöhnlich um 10 % gesteigert.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an der versteigerten Sache geht erst nach vollständiger Zahlung aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
7. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen, und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an andere Interessenten abgegeben werden. Tritt dieser Fall nicht ein, wird der Vorbieter unterrichtet. Gebote mit Zuschlägen unter Vorbehalt sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend.
spacer 8. Mit dem Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 26 % an den Versteigerer zu entrichten zzgl. der auf das Aufgeld anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder gegen Scheck (max.  1000 €) mit Vorlage der Scheckkarte sowie eines gültigen Personalausweises, Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telephonisch geboten haben, sind innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Anfallende Bankspesen gehen zulasten des Ersteigerers.
9. Zahlungsverzug tritt zwei Wochen nach Rechnungsdatum ein. Vom Eintritt des Verzuges an verzinst sich der Kaufpreis unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche mit monatlich 1 %.
Ist der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Versteigerer nach Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Gegenstand. In diesem Fall ist der Versteigerer berechtigt, vom Käufer Schadenersatz in Höhe des entgangenen Entgelts auf das Versteigerungsobjekt (Einliefererprovision und Aufgeld) sowie angefallener Kosten für Katalogabbildungen zu verlangen. Darüber hinaus haftet der Käufer für Transport-, Lager- und Versteigerungskosten bis zur Rückgabe oder bis zur erneuten Versteigerung des Gegenstandes. Wird der Gegenstand in der nächsten oder übernächsten Auktion versteigert, so haftet der Käufer außerdem für jeglichen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Verlangt der Versteigerer wahlweise Erfüllung, ist der Käufer im Verzugsfalle hinsichtlich des geschuldeten Kaufpreises und Aufgeldes vorleistungspflichtig. Der Versteigerer hat das Recht, ihn von weiteren Geboten in der Versteigerung auszuschließen und Namen und Adresse zu Sperrzwecken an andere Auktionshäuser weiterzugeben.
10. Die Ausgabe von ersteigerten Gegenständen und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere während oder gleich nach der Auktion, geschehen unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist.
11. Die Herausgabe von gekauften Gegenständen an den Käufer erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen des Auktionshauses.
12. Der Käufer ist verpflichtet, die ersteigerten Gegenstände spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum abzuholen. Gerät der Käufer mit der Abholung / Annahme in Verzug, so ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf dessen Kosten und Gefahr bei sich oder Dritten einzulagern, wobei der Käufer auch die Kosten notwendiger Versicherungen trägt. Lagert der Versteigerer die Sache bei sich ein, hat der Käufer nach Ablauf von 14  Tagen für die Einlagerung pro Objekt und Tag einen Kostenersatz von bis zu 8 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind. Verlangt der Käufer die Versendung des ersteigerten Gegenstandes, erfolgt diese auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versendung trägt der Käufer. Versandaufträge werden nur durchgeführt, wenn dem Versteigerer ein schriftlicher Versandauftrag vorliegt.
13. Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgeführt. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie in Druckschrift ausgefüllt und einen Tag vor Auktionsbeginn vorliegen. Verbindlich ist nur die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts.
13 a. Ein schriftliches Gebot ist bindend und kann nicht widerrufen werden.
14. Telephonbieter werden auf Kosten des Versteigerers vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür rechtzeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Aufträge dieser Art können nur ausgeführt werden bei einem Limitpreis ab 250 €, wobei sich die Bieter verpflichten, mindestens den Limitpreis zu bieten. Eine Gewähr für das Zustandekommen der Telephonverbindung kann nicht übernommen werden.
15. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf nach der Auktion oder für den Freihandverkauf.
16. Erfüllungsort ist Sulzburg. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand Müllheim / Baden. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die englische Version unserer Versteigerungsbedingungen dient lediglich der Information, im Zweifelsfall ist der deutsche Text rechtsverbindlich.
16 a. Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Eigentümer die Zahlung der gesetzlichen Folgerechtsabgabe zur Hälfte (2 % vom Zuschlagspreis). Sie ist auf der Rechnung separat ausgewiesen und wird gemäß § 26 Abs. 1 UrhG geschuldet bei Veräußerungen von Originalen eines Werkes der bildenden Künste, an denen das Urheberrecht noch nicht erloschen ist.
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